Gleicher Schutz für alle – auch auf dem Land!
In Österreich ist es außerhalb der Arbeit noch immer legal, queere Menschen beim Wohnen, in der Gastronomie oder bei Dienstleistungen zu benachteiligen.
Unsere Petition verbindet zwei österreichweite Forderungen und geht darüber hinaus: Über 20 LGBTQIA+ Organisationen fordern mit #SchutzFürAlle ein bundesweites Gesetz dagegen. 30 weitere fordern mit #NAPjetzt einen Nationalen Aktionsplan gegen Hassverbrechen. Beide Forderungen richten sich an die Bundesgesetzgebung.
Heublumen gehen einen Schritt weiter, sodass die Forderungen im ländlichen Raum konkret greifbar werden. Unterschreiben bis 31. Oktober 2026 und gerne unter #KeinDorfOhneSchutz teilen!
| Ebene | Konkrete Forderung | Was das bedeutet | Umsetzung |
|---|---|---|---|
| Bund | Levelling-up: sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in GlBG Teil III | Diskriminierungsschutz auch außerhalb der Arbeitswelt bei Wohnen, Gastronomie, Dienstleistungen | Novellierung Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) |
| Land Salzburg | Salzburger Antidiskriminierungsgesetz (S. ADG) | Ein eigenständiges Landesgesetz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität | Neues Landesgesetz (Landtag Salzburg) |
| Land Salzburg | Novellierung Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S. GBG) | Erweiterung des Schutzes für Landes- und Gemeindebedienstete um die Merkmale Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck | Gesetzesänderung (Landtag Salzburg) |
| Land Salzburg | Unabhängige queere Beratungsstelle | Finanzierung einer niederschwelligen Anlaufstelle für queere Menschen in der Region Salzburg außerhalb der Stadt | Landesprogramm / Förderung |
| Gemeinden | Antidiskriminierungsklauseln in Förder- und Vergaberichtlinien | Gemeinden vergeben nur dann Förderungen und Aufträge, wenn Empfänger nachweislich nicht diskriminieren | Gemeinderatsbeschluss |
| Gemeinden | Schulungen für Gemeindebedienstete | Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen in Gemeindeamt, Jugend-, Senioren- und Sozialarbeit | Dienstanweisung |
| Gemeinden | Sichtbare Akzeptanzzeichen im öffentlichen Raum | Regenbogenfahnen, Regenbogenbänke oder Beschlüsse zur Solidarität mit LGBTQIA+-Personen auf Gemeindeebene | Gemeinderatsbeschluss |
Präambel
Wir, die Heublumen – LGBTQIA+ Initiative, sind eine Organisation mit Sitz in Unken im Pinzgau, die seit 2021 queere Menschen im ländlichen Raum sichtbar macht, vernetzt und begleitet. Wir organisieren Prides, Stammtische und Vorträge in der gesamten Alpenregion. Unsere Community lebt und liebt auf dem Land. Und genau dort stoßen wir täglich auf eine Realität, die gesetzlich nicht ausreichend abgesichert ist.
In Österreich ist es heute noch legal, jemanden zu benachteiligen, weil die Person schwul, lesbisch, bisexuell oder trans* ist, solange es nicht am Arbeitsplatz passiert.
Ob beim Suchen einer Mietwohnung, beim Besuch in einem Gasthaus, beim Kauf von Dienstleistungen oder bei der Nutzung öffentlicher Infrastruktur: In Österreich ist Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität außerhalb der Arbeitswelt weitgehend legal. Diesen Zustand wollen wir ändern: mit drei konkreten Forderungen an Bund, Bundesländer und Gemeinden.
Die drei Forderungen
Forderung 1 – Bund: Levelling-up im Gleichbehandlungsgesetz
Wir fordern die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), Teil III:
Das GlBG schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ausschließlich in der Arbeitswelt. In allen anderen Lebensbereichen – beim Zugang zu Waren, Dienstleistungen, Bildung und insbesondere Wohnraum – fehlt dieser Schutz vollständig. Das bedeutet: Eine queere Person oder Paar darf von einem Vermieter oder einer Vermieterin, einem Gasthaus oder einem Geschäft ohne rechtliche Konsequenzen abgewiesen werden.
Wir fordern:
- Aufnahme der Merkmale „sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmale und Geschlechtsausdruck“ in Teil III des GlBG
- Damit soll der Diskriminierungsschutz auf Güter und Dienstleistungen, Wohnraum, Bildung und Sozialschutz ausgedehnt werden
- Umsetzung der seit 2008 auf EU-Ebene vorliegenden Antidiskriminierungsrichtlinie (KOM 2008/426)
Diese Forderung wird von der Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich und zahlreichen LGBTIQ+-Organisationen aktiv unterstützt.
Forderung 2 – Bundesland Salzburg: Ein Salzburger Antidiskriminierungsgesetz
Wir fordern die Schaffung eines eigenständigen Salzburger Antidiskriminierungsgesetzes (S. ADG).
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Gleichbehandlungsrecht führt zu einer Zersplitterung der Materie mit zahlreichen, teils widersprüchlichen Regelungen. Einige Bundesländer – darunter Wien, Burgenland, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg – haben bereits eigene Antidiskriminierungsgesetze geschaffen, die über den Bundesstandard hinausgehen. Salzburg fehlt ein solches Gesetz bis heute.
Wir fordern für das Land Salzburg:
- Erlass eines Salzburger Antidiskriminierungsgesetzes (S. ADG) nach dem Vorbild anderer Bundesländer
- Expliziten Schutz vor Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in allen Lebensbereichen auf Landesebene
- Novellierung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes (S. GBG), um Landes- und Gemeindebedienstete umfassend zu schützen
- Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle im Land Salzburg für Betroffene von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
Wer in Salzburg Land lebt, hat keine queere Beratungsstelle in den Bezirkshauptstädten. Das muss sich ändern.
Forderung 3 – Gemeinden: Antidiskriminierung als kommunale Aufgabe
Wir fordern, dass Gemeinden LGBTQIA+-Schutz aktiv in ihre Verwaltung und Förderpraxis aufnehmen.
Gemeinden sind die nächste Instanz im Alltag queerer Menschen am Land. Sie vergeben Förderungen, betreiben öffentliche Einrichtungen, gestalten Jugendarbeit und prägen das soziale Klima. Bisher übernehmen die wenigsten Landgemeinden explizit Verantwortung für queere Personen.
Wir fordern von Gemeinden im ländlichen Raum:
- Aufnahme von Antidiskriminierungsklauseln (Schutzmerkmale: sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität) in alle kommunalen Förder- und Vergaberichtlinien
- Verpflichtende Schulungen zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt für Gemeindebedienstete, Sozialarbeiter:innen und lokale Jugend- & Seniorenarbeiter:innen
- Sichtbarkeit in der Gemeinde: Aufstellung von Regenbogenfahnen, -bänken oder anderen Zeichen der Akzeptanz als klares kommunales Signal
- Prüfauftrag an alle Gemeinderäte: Bestandsaufnahme, ob bestehende Gemeindeordnungen und -richtlinien LGBTQIA+-feindliche Regelungslücken enthalten
Warum jetzt, warum am Land?
Während sich in Städten Ressourcen, Beratungsstellen und eine sichtbare Community konzentrieren, sind queere Menschen am Land isoliert, unsichtbar und rechtlich schutzlos. Die Heublumen Pride-Veranstaltungen in den Salzburger und Tiroler Landgemeinden zeigen: Die queere Community am Land existiert, sie ist stark und sie verdient denselben rechtlichen Schutz wie in der Stadt.
Der Europäische Menschenrechtsrahmen und das österreichische Bundesverfassungsrecht sehen Gleichbehandlung als Grundrecht vor. Es ist nicht akzeptabel, dass dieses Grundrecht im ländlichen Raum weniger gilt als in der Stadt.
Unsere Forderungen im Überblick
| Ebene | Konkrete Forderung | Was das bedeutet | Umsetzung |
|---|---|---|---|
| Bund | Levelling-up: sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in GlBG Teil III | Diskriminierungsschutz auch außerhalb der Arbeitswelt bei Wohnen, Gastronomie, Dienstleistungen | Novellierung Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) |
| Land Salzburg | Salzburger Antidiskriminierungsgesetz (S. ADG) | Ein eigenständiges Landesgesetz gegen Diskriminierung inklusive aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität | Neues Landesgesetz (Landtag Salzburg) |
| Land Salzburg | Novellierung Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S. GBG) | Erweiterung des Schutzes für Landes- und Gemeindebedienstete um die Merkmale Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck | Gesetzesänderung (Landtag Salzburg) |
| Land Salzburg | Unabhängige queere Beratungsstelle | Finanzierung einer niederschwelligen Anlaufstelle für queere Menschen in der Region Salzburg außerhalb der Stadt | Landesprogramm / Förderung |
| Gemeinden | Antidiskriminierungsklauseln in Förder- und Vergaberichtlinien | Gemeinden vergeben nur dann Förderungen und Aufträge, wenn Empfänger nachweislich nicht diskriminieren | Gemeinderatsbeschluss |
| Gemeinden | Schulungen für Gemeindebedienstete | Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen in Gemeindeamt, Jugend-, Senioren- und Sozialarbeit | Dienstanweisung |
| Gemeinden | Sichtbare Akzeptanzzeichen im öffentlichen Raum | Regenbogenfahnen, Regenbogenbänke oder Beschlüsse zur Solidarität mit LGBTQIA+-Personen auf Gemeindeebene | Gemeinderatsbeschluss |
Alle Personen, die sich für gleichen Diskriminierungsschutz für queere Menschen einsetzen möchten, können unterschreiben – unabhängig von Wohnort, Alter oder Hintergrund.
Die Petition kann bis zum 31. Oktober 2026 unterzeichnet werden. Danach wird sie der Bundesregierung, dem Salzburger Landtag und Salzburger Gemeinden übergeben.
Deine Daten werden ausschließlich zur Dokumentation der Unterstützung für diese Petition verwendet. Die Heublumen verarbeiten sie nach den Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Deine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
Entscheidungsträger:innen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene sehen, dass der Rückhalt für dieses Anliegen in der Bevölkerung groß ist. Je mehr Menschen unterzeichnen, desto stärker ist das Signal bei der Übergabe der Petition.
Das bestehende Bundesgesetz schützt queere Menschen nur am Arbeitsplatz vor Diskriminierung. Wer beim Suchen einer Wohnung, in einem Gasthaus oder beim Einkaufen abgewiesen wird, hat in Österreich derzeit kaum rechtliche Handhabe. Genau diese Lücke wollen wir schließen.
In Österreich fehlt auf Bundesebene der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung außerhalb der Arbeitswelt – das betrifft alle Bundesländer gleichermaßen. Viele Bundesländer haben zwar eigene Antidiskriminierungsgesetze erlassen, Salzburg gehört aber zu jenen, die noch keines haben. Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg sind hier schon weiter. Die Heublumen-Petition macht sichtbar, dass dieser Schutz auch in Salzburg und seinen Gemeinden konkret verankert werden muss.
Ja! Die Petition liegt bei der Unken Pride (18. Juli), dem Heublumen Fest in Saalfelden (15. August) und der Pongau Pride (12. September) am Merch-Stand auf. Du kannst direkt vor Ort unterschreiben und gleichzeitig Teil eines sichtbaren Zeichens für queeren Schutz im ländlichen Salzburg sein.
Mache bei den Prides deine Unterstützung für gleichen Diskriminierungsschutz mit Plakaten oder kreativen Aktionen sichtbar! Wer die Petition trägt, macht deutlich: Queerer Schutz darf nicht an der Stadtgrenze enden. Teile dein Foto gerne mit dem Hashtag #KeinDorfOhneSchutz.
Ja! Komm gerne zu einem unserer Stammtische. Die Petition liegt auf und kann unterzeichnet werden.
Alle Stammtisch-Termine findest du in unserem Event-Kalender.
Teile die Petitionsseite heublumen.at/petition26 mit dem Hashtag #KeinDorfOhneSchutz in deinen sozialen Medien. Am besten direkt von einer Pride oder Stammtisch aus. Ein Foto und der Hashtag macht die Forderung auch für Menschen sichtbar, die nicht vor Ort sein können.
Wenn du eine Gruppe, einen Verein oder eine Schule in der Region vertrittst und eine Unterschriftenliste persönlich sammeln möchtest, melde dich bei Carola unter carola.zentara@heublumen.at. Wir schicken dir Vorlagen zu.
#KeinDorfOhneSchutz
Petition bis 31. Oktober 2026 unterzeichnen
Ja, ich unterstütze diese Forderungen!
Sharables
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